Sie haben eine Ausbildung oder einen Workshop bei uns gebucht und freuen sich auf eine wissensbringende Zeit. Leider passiert es immer wieder, dass Teilnehmer/innen kurz vor oder während der Veranstaltung erkranken und stornieren oder abbrechen müssen.
In diesen Fällen entschädigt Sie eine Seminar-Versicherung.
Bei Veranstaltungsrücktritt wird übernommen:
- Die anfallenden Stornokosten, wenn die Veranstaltung nicht angetreten werden kann.
- Die Mehrkosten der Hinreise aufgrund von Verspätungen.
Bei Veranstaltungsabbruch wird übernommen:
- Die zusätzlichen Rückreisekosten, wenn die Veranstaltung abgebrochen werden muss.
- Die Mehrkosten eines unvorhergesehenen verlängerten Aufenthalts.
- Den anteiligen Preis der nicht genutzten Veranstaltungs- und Reiseleistungen
- Die anfallenden Stornokosten, wenn die Veranstaltung nicht angetreten werden kann.
- Die Mehrkosten der Hinreise aufgrund von Verspätungen.
Bei Verspätung wird übernommen:
- Zusätzliche Beförderungskosten bis 1.500 €, wenn aufgrund von Verspätungen (ab 2 Stunden) der Anschluss eines öffentlichen Verkehrsmittels versäumt wird.
Ihr Service-Extra: Zusätzlich gebuchte Reiseleistungen wie Hin- und Rückreise oder Unterkunft können problemlos mitversichert werden.
Abschlussfrist:
Sofort bei Buchung der Veranstaltung, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Antritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Veranstaltung ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens jedoch am folgenden Werktag möglich.
Tarife: Veranstaltungskosten; Versicherungsprämie pro Person; inkl. Unterkunft/Verpflegung
bis 150 Euro | 6,- € |
bis 250 Euro | 9,- € |
bis 500 Euro | 16,- € |
bis 750 Euro | 24,- € |
bis 1000 Euro | 29,- € |
bis 1.500 Euro | 39,- € |
Sie können Ihre Veranstaltungs(reise) bis zu einem Gesamtpreis bis € 10.000,- versichern.
https://www.reiseversicherung.de/baRuntime/start?ba=seminar&agency=028876000000
In der heutigen Zeit empfehlen wir Ihnen eine Absicherung gegen Corona, die Sie zusätzlich zur Storno- bzw. StornoPlus-Versicherung abschließen können, damit Sie innerhalb der Stornokosten- bzw. Reiseabbruch-Versicherung gegen eine Erkrankung an Covid-19 abgesichert sind.